2012-05-22 14:50:01

Vatikan/Italien: Paragraph 15 verletzt


„Wir haben den Schutz des Briefgeheimnisses, das in der Verfassung verankert ist. Sollte der Inhalt privater Korrespondenz verbreitet werden, auch der des Papstes, muss man den Artikel 15 der Verfassung und die entsprechenden Paragraphen des Strafgesetzbuches als verletzt ansehen.“ Dies sagt der Jurist Francesco Saverio Marini von der römischen Universität Tor Vergata. Er äußerte sich zur illegalen Veröffentlichung vertraulicher Dokumente aus dem Vatikan in einer italienischen Zeitschrift. „Im allgemeinen“, so Marini weiter, „sollte es seitens der Journalisten die Verantwortung geben, unrechtmäßig entwendete Papiere nicht zu veröffentlichen.“ Der Heilige Stuhl hatte in einer Erklärung bekräftigt, man werde juristische Schritte in Italien gegen die Verantwortlichen einleiten, weil der Papst in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt worden sei.
(adnkronos 22.05.2012 cs)








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