Katholische Gläubige sind verpflichtet, aus ihren persönlichen materiellen Mitteln
die Kirche zu unterstützen. Das schreibt der Bischof von Chur, Vitus Huonder, in einem
Communiqué am Sonntag. Er verzichtet allerdings darauf, „wertend Stellung“ zu nehmen
zur Abschaffung einer Besteuerung juristischer Personen durch staatskirchenrechtliche
Körperschaften. Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich wollen mit der Volksinitiative
„Weniger Steuern fürs Gewerbe“ die Kirchensteuer für Unternehmen abschaffen. Die Kirchensteuer
konkretisiere sich hierzulande in der Praxis, Kirchensteuern zu bezahlen oder das
Bistum durch Spenden zu unterstützen, schreibt der Bischof. Bei den Steuern, welche
die staatskirchenrechtlichen Körperschaften (Kirchgemeinden und „Landeskirchen“) von
juristischen Personen erheben, handle es sich jedoch nicht um Gelder der katholischen
Gläubigen, sondern um Gelder der Wirtschaft. Ob die staatskirchenrechtlichen Körperschaften
die Wirtschaft besteuern dürfen, sei deshalb keine konfessionelle, sondern eine politische
Frage. Als solche gehöre diese Frage in die Sphäre der staatsbürgerlichen Freiheiten
eines jeden Bürgers und Christen.