Die Hausdurchsuchungen bei der belgischen Kirche sollen nochmals überprüft werden.
Das ordnete das oberste Gericht Belgiens an. Die Durchsuchungen fanden im Juni 2010
statt. Wie belgische Medien am Mittwoch berichteten, erklärte nun das Gericht die
Entscheidung vom 29. November 2011, nach der die Unterlagen zurückzugeben seien und
nicht von der Justiz verwendet werden dürften, für nicht ausreichend begründet. Nun
soll erneut das zuständige Gericht in Brüssel über den Fall entscheiden. Zugleich
bestätigte das Gericht laut Medienberichten jedoch die Unrechtmäßigkeit der Hausdurchsuchungen.
Der Anwalt des Kardinals und des Erzbistums, Fernand Keulenaar, äußerte sich zufrieden
über die Entscheidung. Das Gericht habe endgültig festgestellt, dass die Hausdurchsuchungen
„illegal und willkürlich“ gewesen seien.