2012-03-28 12:34:31

Indien: Gültigkeit von Mischehen


Das Oberste Gericht in Gujarat hat die Ehe zwischen einem Christen und einer Hindu als rechtlich gültig erklärt. Damit wurde ein historisches Urteil gefällt auf Grundlage des seit 2003 geltenden Religionsfreiheitsgesetzes. Dieses Urteil werde zu einem „nützlichen Präzedenzfall“, sagte Joseph D´Souza, Präsident des „All Christian Council“ gegenüber dem Fidesdienst. Das Urteil besage, dass Christen mit Personen ihrer Wahl eine Ehe eingehen können, so D´Souza weiter. Jedoch seien viele Christen der Ansicht, dass die Regierung gerade durch dieses Religionsfreiheitsgesetz versuche, Mischehen zu verhindern. Denn damit könnten Religionsgemeinschaften solche Ehen aus religiösen Gründen verbieten und sich auf dieses Gesetz stützen. Am Sonntag wurden auf dieser Grundlage drei Christen während eines Gebetstreffens verhaftet. Ihnen wird vorgeworfen, sie würden Zwangsbekehrungen durchführen. Nach Aussagen von Dorfbewohnern soll die Polizei „unter Einfluss fundamentalistischer hinduistischer Gruppen“ gehandelt haben.

(fides 28.03.2012 cb)







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