Die Bundestagsfraktion „Die Linke“ will die Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften
abschaffen. Sie legte dazu am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf vor, der die
Trennung von Staat und Kirche fordert. Die Länder seien nach Vorgaben der Weimarer
Reichsverfassung von 1919 verpflichtet, die historischen Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften
abzulösen, heißt es darin. Das gelte auch heute noch. Die Kirchen genössen nach wie
vor Mittel in erheblichem Umfang. Eine solche Bevorzugung gegenüber anderen Bekenntnisgemeinschaften
und nichtreligiösen wie gesellschaftlichen Gruppen verstoße grundsätzlich gegen das
Prinzip der Trennung von Staat und Kirche und die Verpflichtung des Staates zur Wahrung
der religiös-weltanschaulichen Neutralität. Die Bundestagsfraktion beruft sich bei
ihrem Vorschlag auch auf Forderungen von Papst Benedikt XVI., der bei seinem Deutschlandbesuch
im September eine „Entweltlichung“ der Kirche gefordert und von einer positiven Wirkung
für den christlichen Glauben durch die Streichung von kirchlichen Privilegien gesprochen
habe.