2012-03-20 14:13:20

D: Bischof Ackermann nimmt Stellung


RealAudioMP3 Das Magazin „Der Spiegel“ berichtet in seiner jüngsten Ausgabe über dem Umgang des Missbrauchsbeauftragten der deutschen Bischofskonferenz, Stefan Ackermann, mit pädophilen Priestern. In dem Artikel wird über drei Einzelfälle von pädophilen Geistlichen berichtet, die in ihren neuen Tätigkeiten immer noch Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben. Der Trierer Bischof Ackermann nimmt in einem Interview mit dem Kölner Domradio zu den Vorwürfen Stellung:

„Ich habe den Eindruck, dass „Der Spiegel“ versucht, das Thema wieder neu in die breite Diskussion zu bringen und eine neue Empörung zu erzeugen – allerdings mit bereits bekannten Tatsachen, die keinen Neuigkeitswert haben, aber neu zusammengestellt und gedeutet wurden. Man muss bei dem Artikel sehen, dass Vergangenheit und Gegenwart zusammengeschoben werden. Dadurch wird der Eindruck erzeugt, dass heute weiterhin gilt, was früher praktiziert wurde, nämlich als der Schutz des guten Rufes der Kirche das Handeln noch vor den Blick auf die Opfer bestimmte. Das kann man heute wirklich nicht mehr sagen, obwohl das durch die mit den Tätern geführten Interviews suggeriert wird.“

Bischof Ackermann spricht auch über die schwierige Gratwanderung, die sich daraus ergibt, pädophile Priester, die nicht verurteilt sind, weiter im Kirchendienst zu beschäftigen. Er weist darauf hin, dass die Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch in der Kirche 2010 auch mit außerkirchlichen Experten komplett neu überarbeitet wurden. Darin ist zwar Null Toleranz gegenüber den Taten selbst gefordert, aber die Leitlinien sehen auch vor, dass Täter nach einer angemessenen forensisch-psychatrischen Begutachtung weiter eingesetzt werden, natürlich in streng abgegrenzten Aufgabenfeldern und mit Auflagen. Dabei ist eine Einsicht der Täter aber unerlässlich für einen späteren Wiedereinsatz.

Vorerst sieht Ackermann keinen größeren Korrekturbedarf bei den Leitlinien, die zunächst für 3 Jahre in Kraft gesetzt wurden, stellt aber fest, dass grundsätzlicher Klärungsbedarf bei der Frage nach der Glaubwürdigkeit der Täter im kirchlichen Dienst besteht:

„Im Moment sehe ich keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf. Aber eine Frage stellt sich natürlich schon: die nach der Glaubwürdigkeit. Kann ein Priester, der Missbrauchstäter geworden ist, glaubwürdig in der Seelsorge auch in beschränkten Bereichen tätig sein?“

Dabei kann die Kirche eine Aufsichtsfunktion einnehmen, die nicht mehr gegeben wäre, würde sie sich der Täter einfach entledigen. Ackermann sagt dazu:

„Die Experten haben uns Bischöfen auch immer gesagt: Wenn jemand aus dem Klerikerstand entlassen wird, ist der Bischof der Verantwortung entledigt. Unter Präventionsgesichtspunkten - auch im Sinne einer Überwachung - ist es aber besser, wenn derjenige als Mitarbeiter in der Kirche bleibt. Es kann nicht darum gehen, zu sagen: Jemand ist Täter, er wird weggesperrt und damit Schluss. So einfach dürfen wir es uns nicht machen!”

(domradio 20.03.2012 cs)







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