Das Magazin „Der Spiegel“
berichtet in seiner jüngsten Ausgabe über dem Umgang des Missbrauchsbeauftragten der
deutschen Bischofskonferenz, Stefan Ackermann, mit pädophilen Priestern. In dem Artikel
wird über drei Einzelfälle von pädophilen Geistlichen berichtet, die in ihren neuen
Tätigkeiten immer noch Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben. Der Trierer Bischof
Ackermann nimmt in einem Interview mit dem Kölner Domradio zu den Vorwürfen Stellung:
„Ich
habe den Eindruck, dass „Der Spiegel“ versucht, das Thema wieder neu in die breite
Diskussion zu bringen und eine neue Empörung zu erzeugen – allerdings mit bereits
bekannten Tatsachen, die keinen Neuigkeitswert haben, aber neu zusammengestellt und
gedeutet wurden. Man muss bei dem Artikel sehen, dass Vergangenheit und Gegenwart
zusammengeschoben werden. Dadurch wird der Eindruck erzeugt, dass heute weiterhin
gilt, was früher praktiziert wurde, nämlich als der Schutz des guten Rufes der Kirche
das Handeln noch vor den Blick auf die Opfer bestimmte. Das kann man heute wirklich
nicht mehr sagen, obwohl das durch die mit den Tätern geführten Interviews suggeriert
wird.“
Bischof Ackermann spricht auch über die schwierige Gratwanderung,
die sich daraus ergibt, pädophile Priester, die nicht verurteilt sind, weiter im Kirchendienst
zu beschäftigen. Er weist darauf hin, dass die Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch
in der Kirche 2010 auch mit außerkirchlichen Experten komplett neu überarbeitet wurden.
Darin ist zwar Null Toleranz gegenüber den Taten selbst gefordert, aber die Leitlinien
sehen auch vor, dass Täter nach einer angemessenen forensisch-psychatrischen Begutachtung
weiter eingesetzt werden, natürlich in streng abgegrenzten Aufgabenfeldern und mit
Auflagen. Dabei ist eine Einsicht der Täter aber unerlässlich für einen späteren Wiedereinsatz.
Vorerst
sieht Ackermann keinen größeren Korrekturbedarf bei den Leitlinien, die zunächst für
3 Jahre in Kraft gesetzt wurden, stellt aber fest, dass grundsätzlicher Klärungsbedarf
bei der Frage nach der Glaubwürdigkeit der Täter im kirchlichen Dienst besteht:
„Im
Moment sehe ich keinen grundsätzlichen Änderungsbedarf. Aber eine Frage stellt sich
natürlich schon: die nach der Glaubwürdigkeit. Kann ein Priester, der Missbrauchstäter
geworden ist, glaubwürdig in der Seelsorge auch in beschränkten Bereichen tätig sein?“
Dabei
kann die Kirche eine Aufsichtsfunktion einnehmen, die nicht mehr gegeben wäre, würde
sie sich der Täter einfach entledigen. Ackermann sagt dazu:
„Die Experten
haben uns Bischöfen auch immer gesagt: Wenn jemand aus dem Klerikerstand entlassen
wird, ist der Bischof der Verantwortung entledigt. Unter Präventionsgesichtspunkten
- auch im Sinne einer Überwachung - ist es aber besser, wenn derjenige als Mitarbeiter
in der Kirche bleibt. Es kann nicht darum gehen, zu sagen: Jemand ist Täter, er wird
weggesperrt und damit Schluss. So einfach dürfen wir es uns nicht machen!”