Schweiz: Kein neuer Religionsartikel in der Verfassung
Der Verfassungsartikel zu Kirche und Staat soll nicht durch einen neuen Religionsartikel
ersetzt werden. Der Nationalrat hat am Freitag eine Standesinitiative des Kantons
Baselland abgelehnt. Dieser neue Religionsartikel verlangt für das Verhältnis der
Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften zum Staat verbindlichere Regeln. Weiter
lehnte der Nationalrat mit 117 zu 29 Stimmen eine parlamentarische Initiative ab,
in der der frühere Berner EVP-Nationalrat Walter Donzé Verfassungs- und Gesetzesänderungen
forderte, um "bewährte christliche und freiheitliche Werte" zu schützen. Sowohl
Donzé als auch das basellandschaftliche Parlament sehen die hiesigen Werte bedroht.
Die bei der Annahme der Minarett-Initiative zum Ausdruck gekommenen Ängste der Bevölkerung
müssten ernst genommen werden, sonst sei der Religionsfrieden in Gefahr, argumentierte
die Minderheit. Für die Mehrheit bietet die geltende Rechtsordnung genügend Instrumente,
den Religionsfrieden zu wahren. Ein Religionsartikel sei problematisch, weil der Staat
in religiösen Fragen neutral sein müsse und sich ein wachsender Teil der Bevölkerung
keiner Religion mehr zugehörig fühle. Die Initiative Donzés berge ausserdem die
Gefahr, dass das Christentum zur Leitkultur erklärt werde. So würden andere Religionen
diskriminiert. Damit würde überhaupt erst eine Art Kulturkampf ausgelöst.