Österreich: Neue Regeln „bagatellisieren Kirchenaustritt nicht“
Hauptziel der neuen, österreichweit gültigen Richtlinien der Bischofskonferenz zu
kirchlichen Begräbnissen für Ausgetretene ist die seelsorgliche Begleitung von gläubigen
Angehörigen. Die Kirche „bagatellisiert“ damit jedoch nicht einen Kirchenaustritt.
Das betont der Sprecher der Diözese Graz-Seckau, Georg Plank, in einer Stellungnahme,
die am Samstag auch als Leserbrief in der „Kleinen Zeitung“ erschienen ist. „Das Begräbnis
ist ein menschlicher Dienst, den wir jedem Verstorbenen schulden“, unterstreicht Plank.
Nach katholischer Tradition sei es „eines der sieben leiblichen Werke der Barmherzigkeit“.
Als Beistand und Trost sei das christliche Begräbnis aber auch ein Dienst an den Angehörigen
des verstorbenen Mitmenschen: „Wenn Angehörige eines aus der Kirche ausgetretenen
Verstorbenen um unser Gebet bei dessen Begräbnis ersuchen, dann stehen wir ihnen als
Mitmenschen und Christen bei.“ Ein Kirchenaustritt werde damit aber nicht „bagatellisiert“,
so Plank: „Wer in der Kirche verbleibt, der stärkt eine Gemeinschaft, die nicht nur
für ihre Mitglieder, sondern auch für viele andere Menschen in unserer Gesellschaft
zahlreiche Dienste erbringt und die dazu finanziell zum größten Teil auf den Kirchenbeitrag
angewiesen ist.“ Die neue österreichweite Regelung stimmt mit der Ordnung für Begräbnisse
überein, die in der Diözese Graz-Seckau schon seit mehr als zehn Jahren gegolten hat.