Künftig können eventuell auch Missbrauchsopfer, die zur Tatzeit bereits volljährig
waren, eine Entschädigung erhalten. Das teilte die Meldestelle für sexuellen Missbrauch
der katholischen Kirche am Donnerstag in Utrecht mit. Demnach können sich Betroffene,
die zum Zeitpunkt des Missbrauchs zwar volljährig waren, aber als nicht zurechnungsfähig
galten oder sich in einem wehrlosen Zustand befanden, auf die bereits bestehenden
Regelungen für Minderjährige berufen. Hier würden bis zu 100.000 Euro Entschädigung
gezahlt. Die Geldeträge orientierten sich an Gerichtsurteilen zu vergleichbaren Fällen,
heißt es. Die Regelung sei im Einvernehmen mit der Niederländischen Bischofskonferenz
getroffen worden und basiere auf den Empfehlungen einer Untersuchungskommission.