Österreich: Neue Richtlinien für kirchliche Bestattung Ausgetretener
Ausgetretene können kirchlich begraben werden, wenn die Angehörigen darum ersuchen
und es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Das geht aus den neuen „Richtlinien
für das Begräbnis von Verstorbenen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten
sind“ hervor. Sie sind im aktuellen Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz
veröffentlicht und enthalten Kriterien für eine situationsgemäße Entscheidung des
Pfarrers im Einzelfall. Ziel der Regelungen ist es, den gläubigen Familienmitgliedern
des Verstorbenen bei der Feier des Begräbnisses Hilfe durch die Kirche anzubieten.
Drei Formen der seelsorglichen Begleitung
Wenn die Angehörigen
von Ausgetretenen „um den Beistand der Kirche ersuchen, muss der Pfarrer klären, ob
und in welcher Form dies möglich ist“, halten die Regelungen als grundlegende Voraussetzung
fest. Unterschieden wird in der Folge zwischen drei Formen der seelsorglichen Begleitung:
Ein „ortsübliches kirchliches Begräbnis“ ist dann bei einem Ausgetretenen möglich,
wenn der „Wunsch nach Wiederaufnahme“ in die Kirche im Testament oder vor Zeugen glaubhaft
zum Ausdruck gebracht oder „ein Zeichen der Kirchenzugehörigkeit“ gesetzt wurde.
Hat
der Ausgetretene im Hinblick auf das eigene Begräbnis „das Mitwirken der Kirche nicht
ausdrücklich ausgeschlossen“, dann kann „eine Feier der Verabschiedung“ gehalten werden.
Vorgesehen dafür ist eine kirchliche Begräbnisfeier in der Aufbahrungshalle und am
Grab, jedoch keine Messe. Wenn jemand klar zu erkennen gegeben hat, „kein kirchliches
Begräbnis zu wünschen, oder sich ausdrücklich vom christlichen Glauben losgesagt hat,
dann ist das zu respektieren“. In solchen Fällen kann der Priester, Diakon oder Begräbnisleiter
die Angehörigen hinter dem Sarg und ohne liturgische Gewänder begleiten, „um mit ihnen
zu beten“.
Als Begründung für diese Vorgangsweise wird festgehalten, dass
die christliche Gemeinde die Aufgabe hat, die trauernden Hinterbliebenen zu begleiten
und zu trösten. Dies geschieht, „indem sie die christliche Auferstehungshoffnung verkündet
und für den verstorbenen Menschen Gottes Barmherzigkeit erbittet“. Gleichzeitig hat
die Gemeinde die Aufgabe, sich von einem Menschen zu verabschieden, „der durch die
Taufe in den Leib Christi eingegliedert worden ist und daher immer mit der Kirche
verbunden bleibt, selbst wenn er die kirchliche Gemeinschaft offiziell verlassen hat“.