Der Bischof von Chur hat zwei Personalpfarreien für die Anhänger der außerordentlichen
Form der römischen Liturgie errichtet. Zwar gab es seit über 35 Jahren im Bistum Chur
zwei solcher Zentren, jedoch fehlte bisher eine besondere Regelung, heißt es in einer
Mitteilung des Bistums Chur. Bischof Vitus Huonder habe kirchenrechtlich Klarheit
schaffen wollen. Die Zugehörigkeit zu einer Personalpfarrei ist nicht wie bei der
klassischen Pfarrei vom Wohnsitz abhängig, sondern von der Zugehörigkeit zu einer
Gruppe, die sich durch Besonderheiten in Ritus, Sprache oder Nationalität auszeichnet.