Schweiz: Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare nur mit Einschränkungen
Der Bundesrat hat erklärt, dass die Adoption von Kindern durch gleichgeschlechtliche
Paare nur mit Einschränkungen möglich sei. Das berichtet die Nachrichtenagentur SDA.
Die Politiker reagieren damit auf einen Antrag der ständerätlichen Rechtskommission.
In gleichgeschlechtlichen Partnerschaften soll es aber möglich werden, das Kind des
Partners oder der Partnerin zu adoptieren, um den Kindern rechtliche Gleichberechtigung
zukommen zu lassen. Bei seiner Entscheidung gegen eine völlige Öffnung der Adoption,
bezieht sich der Bundesrat auf das Referendum von 2005. Darin hatten die Schweizer
dafür gestimmt, gleichgeschlechtliche Paare als eingetragenen Partnerschaften anzuerkennen.
Ihr Zugang zu Adoption oder künstlicher Fortpflanzung wurde jedoch abgelehnt.