D: Strafverfahren gegen Williamson vorläufig eingestellt
Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat das Strafverfahren gegen den Traditionalistenbischof
und Holocaustleugner Richard Williamson wegen Volksverhetzung vorläufig eingestellt.
Der Strafbefehl schildert nach Auffassung des Ersten Strafsenats lediglich eine „Vorbereitungshandlung
und demnach ein (noch) nicht strafbares Verhalten“. Das teilte die Justizpressestelle
am Mittwoch mit. Bei Volksverhetzung müsse die Tat „öffentlich oder in einer Versammlung“
begangen werden, hieß es. Die Staatsanwaltschaft könne jedoch wegen des gleichen Sachverhalts
erneut umfassend Anklage erheben. Das Verfahren müsste dann neu aufgerollt werden.
Mit seinem Interview mit einem schwedischen Bezahlfernsehsender aus dem Jahr 2008
hatte Williamson weltweit Empörung ausgelöst. In dem Interview hatte er die Zahl
der von den Nazis ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert und die Existenz
von Gaskammern bestritten. Das Gespräch war in einem Priesterseminar der von Rom nicht
anerkannten Piusbruderschaft im bayerischen Zaitzkofen geführt worden. Das Amtsgericht
Regensburg hatte den Bischof der Piusbruderschaft 2010 zu einer Geldstrafe von 10.000
Euro verurteilt. Das Landgericht hatte ein Jahr später das Urteil bestätigt. Williamson
legte dagegen Revision ein. Williamson gehört zu den vier Traditionalistenbischöfen,
deren Exkommunikation durch den Papst im Januar 2009 aufgehoben wurde. Die Wiederaufnahme
in die katholische Kirche löste eine Welle der Kritik aus, als bekannt wurde, dass
Williamson in dem Interview den Holocaust geleugnet hatte. Erst später stellte der
Vatikan klar, dass der Papst diese Äußerungen nicht kannte und dass die vier auch
weiterhin von den kirchlichen Ämtern suspendiert sind. Seit knapp zwei Jahren findet
ein Austausch zwischen dem Vatikan und den Piusbrüdern über eine eventuelle Überwindung
theologischer Streitpunkte statt. Dabei geht es vor allem um die Anerkennung des Zweiten
Vatikanischen Konzils (1962-1965). (kna 22.02.2012 pr)