Ein anglikanischer Pfarrer hat vor einem britischen Arbeitsgericht seine Klage gegen
die Bistumsleitung verloren. Ein Priester sei ein Amtsträger und kein Angestellter,
befand der zuständige Richter aus der Grafschaft Worcestershire laut britischen Presseberichten
vom Sonntag. Und die Kirche könne als solche nicht verklagt werden. Der Geistliche,
Mark Sharpe, hatte geklagt, Bischof und Diözese hätten ihn nicht vor Mitgliedern seiner
nach eigenen Worten „giftigen Pfarrei“ geschützt. Der Richter argumentierte demnach,
obwohl die anglikanische Staatskirche seit mehreren hundert Jahren eine „zentrale
Position“ in der britischen Gesellschaft einnehme, besitze sie keine Rechtspersönlichkeit.
Statt eine Körperschaft mit zentralisierter Struktur und behördlicher Autorität, Funktion,
Kontrolle und Richtung zu sein, stehe der Begriff „Kirche von England“ für eine „Mixtur
scheinbar zahlloser Körperschaften ohne ein klares Bild dessen, wie die diversen Puzzleteile
interagieren oder zusammenpassen. Die „Kirche von England“ könne daher als solche
weder klagen noch verklagt werden.