2012-01-04 15:51:09

Ungarn: Neues Kirchengesetz


Mit dem ersten Januar 2012 ist in dem Land ein neues Gesetz über den Rechtsstatus von Kirchen und Religionsgemeinschaften in Kraft getreten. 14 Kirchen bleiben demnach gesetzlich anerkannt. Weitere der derzeit rund 300 eingetragenen „Kleinkirchen“ können ebenfalls anerkannt werden, sofern sie spezielle Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen zum Beispiel mindestens 100 Jahre international und 20 Jahre in Ungarn aktiv gewesen sein. Bisher haben mehr als 70 Religionsgemeinschaften um die Fortführung ihres bisherigen Rechtsstellung beim zuständigen Minister angesucht.

Hintergrund
Das neue Gesetz war bereits im Juli 2011 vom Parlament verabschiedet worden und hatte heftige Proteste ausgelöst, da es den Status zahlreicher sogenannter „Kleinkirchen“ in Frage stellte. Der Ungarische Verfassungsgerichtshof wies das Gesetz am 19. Dezember wegen einer Missachtung des Verfahrensrechtes zurück. Ein überarbeiteter Antrag wurde schließlich am 30. Dezember angenommen. Der Neuregelung war eine offizielle Erhebung vorausgegangen, bei der sich herausstellte, dass viele der rund 300 derzeit registrierten Kirchen und religiösen Gemeinschaften nicht mehr existierten. Ungarn hatte nach der politischen Wende 1989 eine im europäischen Vergleich sehr liberale Praxis zur Anerkennung von Religionsgemeinschaften eingeführt. Sie sah eine leicht durchführbare Registrierung auf kommunaler Ebene vor.

(kap 04.01.2012 tk/pr)








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