Ungarn: Neues Religionsgesetz scheitert an der Verfassung
Der Verfassungsgerichtshof in Budapest hat das geplante neue Gesetz über die anerkannten
Religionsgemeinschaften zurückgewiesen. Es hatte für Protest gesorgt, weil es die
Zahl der anerkannten Religionsgemeinschaften radikal reduziert, von etwa 300 auf 14.
Die Anerkennung sollte nicht nach objektiven Kriterien erfolgen, sondern auf Grund
einer Parlamentsmehrheit. Die konservativen Regierungsparteien FIDESZ-KDNP hatten
das Gesetz mit Zweidrittelmehrheit angenommen, die Opposition lehnte es ab. Der Verfassungsgerichtshof
wies außerdem Teile des ebenfalls sehr umstrittenen Mediengesetzes zurück, das Journalisten
zur Offenlegung ihrer Quellen gezwungen hätte.