Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider,
hat für ein Festhalten am kircheneigenen Arbeits- und Tarifrecht des „Dritten Weges“
plädiert. Es sei nicht Sache eines Arbeitsgerichts, den Verkündigungsauftrag der Kirche
zu definieren, sagte Schneider dem Deutschlandsfunks am Sonntag. Zwar schließe der
„Dritte Weg“ Arbeitskampfmaßnahmen wie Streiks aus, doch gebe es stattdessen verbindliche
Schlichtungsverfahren. Nach dem sogenannten Dritten Weg werden die Entgelte von Arbeitnehmern
und Arbeitgebern in paritätisch besetzten Kommissionen ausgehandelt. Sowohl Streits
als auch Aussperrungen sind nicht erlaubt.
Vorwürfen, einige diakonische Einrichtungen
hätten sich mittels Lohndumping und Outsourcing Wettbewerbsvorteile verschafft, entgegnete
Schneider, es gebe zwar „schwarze Schafe“, doch deren Verhalten sei unseriös und dürfe
nicht geduldet werde, da es nicht dem Verständnis der kirchlichen Dienstgemeinschaft
entspreche. Zugleich erinnerte der Präses daran, dass die Politik die diakonischen
Unternehmen bewusst in den Wettbewerb hineingestellt habe. Es sei deshalb nachvollziehbar,
wenn die Einrichtungen - allerdings an Tarifen orientiert - eine Wettbewerbsgleichheit
anstrebten.