Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) begrüßt die Einigung beim Bundeskinderschutzgesetz.
„Das Gesetz und die darin vorgesehenen Maßnahmen bieten Kindern einen besseren Schutz
vor Vernachlässigung und Gewalt“, so BDKJ-Bundesvorsitzende Ursula Fehling am Freitag
in Berlin. Vor allem die Idee, Hebammen stärker mit der Begleitung gefährdeter Familien
zu betrauen, sei ein gutes Mittel, das jetzt endlich finanziert sei. Gleichzeitig
befürchtet der Dachverband der katholischen Jugendorganisationen Nachteile für die
ehrenamtliche Jugendarbeit. Die Kommunen sind im Gesetz nicht mehr verpflichtet, die
Qualitätskriterien für den Jugendschutz vor Ort mit freien Trägern – wie eben den
katholischen Jugendverbänden – individuell zu vereinbaren. „Führungszeugnisse oder
andere schwer erfüllbare Auflagen für Wochenenden und Sommerlager - das kann jetzt
jede Kommune Jugendverbänden auferlegen. Das würde die ehrenamtliche Arbeit von Jugendlichen
und jungen Erwachsenen echt erschweren,“ so Fehling. Der Kinderschutz stehe natürlich
zu Recht im Vordergrund des Gesetzes. „Aber es stellt das Ehrenamt und die Selbstorganisation
von Jugendarbeit vor große Herausforderungen.“ Das hätte zum Beispiel mit einer finanziellen
Unterstützung der Präventionsarbeit von Jugendverbänden besser geregelt werden können.