Im Streit um die Besteuerung von Kirchenbesitz hat der Vatikan klargestellt, dass
er für seine Immobilien in Italien normale Abgaben entrichtet. Nach den Lateran-Verträgen
von 1929 seien nur wenige exterritoriale Gebäude in der Stadt Rom von Steuern befreit.
Das schreibt Giuseppe Dalla Torre, Präsident des Tribunals der Vatikanstadt, in der
italienischen Tageszeitung „Corriere della sera“ vom Freitag. In diesen Gebäuden seien
meist Kurienbehörden untergebracht. Die übrigen Vatikan-eigenen Gebäude auf italienischem
Territorium würden normal besteuert, so Torre. Nicht von ungefähr gehörten Vatikaneinrichtungen
wie die Güterverwaltung APSA oder die „Propaganda Fide“ zu den größten Beitragszahlern
der Stadt Rom, betonte der Jurist.
Über die Befreiung der Kirche von der Immobiliensteuer
wird in Italien seit Tagen diskutiert. Hintergrund ist der Sparkurs der Regierung.
Die Kirche solle nur Grundsteuer zahlen, wenn es sich um wirtschaftliche Institutionen
handelt. Das meint der Gründer der römischen Basisgemeinde Sant’Egidio, Andrea Riccardi.
Er ist seit kurzem Minister für Integration der neuen italienischen Regierung. Riccardi
empfiehlt der Kirche, intern nachzuforschen, ob entsprechende Tätigkeiten vorhanden
seien. Für religiöse und kulturelle Aktivitäten sollen laut des neuen Ministers keine
Steuer erhoben werden. Bei wirtschaftlichen Aktivitäten sollen unter anderem die Kommunen
die Steuerabgaben kirchlicher Organisationen überwachen. Dabei müsse jeder Fall einzeln
herausgearbeitet und beurteilt werden.