Kanada: Debatte um Beihilfe zum Selbstmord neu entfacht
Die Klage einer 63-jährigen Frau hat die Debatte im Land um Beihilfe zum Selbstmord
neu entfacht. Klägerin Gloria Taylor leidet an einer schnell fortschreitenden und
unheilbaren Nervenkrankheit. Sie fordert das Recht, sich mit Beihilfe selbst zu töten.
Ihrer Ansicht nach kann nur sie selbst entscheiden, was mit ihrem Körper geschieht.
Beihilfe zum Selbstmord stellt in Kanada einen Strafbestand dar, der mit bis zu 14
Jahren Freiheitsentzug geahndet werden kann. Laut des jüngsten Berichts einer Expertenkommission
der kanadischen Akademie der Wissenschaften unterstützt der Großteil der Kanadier
das Lockern des gesetzlichen Rahmens für Euthanasie. Gegner fürchten bei einem Zuspruch
zur Tötung auf Verlangen einen Missbrauch des Beschlusses. In den vergangenen 20 Jahren
war die Frage im Kontext verschiedener Fälle öffentlich stark diskutiert worden. Ein
Urteil für die Klage wird für 2012 erwartet.