2011-12-02 13:57:12

Belgien: Durchsuchungen waren „unrechtmäßig“


RealAudioMP3 Die aufsehenerregenden Hausdurchsuchungen beim ehemaligen Brüsseler Erzbischof und Kardinal Godfried Danneels vom Juni 2010 sind für unrechtmäßig erklärt worden. Das zuständige Gericht in Brüssel erklärte am Dienstag, die beschlagnahmten Unterlagen, die in Zusammenhang mit Ermittlungen zu Kindesmissbrauch sichergestellt wurden, seien zurückzugeben und dürften nicht von der Justiz verwendet werden. Der Anwalt des Kardinals und des Erzbistums, Fernand Keulenaar, äußerte sich im Gespräch mit Radio Vatikan sehr zufrieden mit diesem Beschluss.


„Selbstverständlich bin ich zufrieden. Denn das Gericht bestätigt unsere Haltung, dass nämlich die Hausdurchsuchungen im Erzbistum Brüssel-Mechelen übertrieben waren. Kardinal Danneels hatte und hat auch weiterhin nichts gegen solche Hausdurchsuchungen, aber sie müssen gemäß der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.“


Eine Anwältin von Missbrauchsopfern erklärte dagegen, die Suche nach Aufklärung werde jetzt erschwert. Bei der Razzia wurden der Sitz des Erzbistums Mechelen-Brüssel, die Wohnung des belgischen Kardinals Godfried Danneels und die Sint-Rombouts-Kathedrale in Mechelen durchsucht. Anwalt Keulenaar:


„Das Gericht hat nun auch festgehalten, dass die Staatsanwaltschaft gar keine Elemente hatte, um davon auszugehen, dass eine solche Hausdurchsuchung nötig sei. Um die Fälle aufzuklären, braucht es aber konkrete Vorwürfe und die fehlten.“


Die Behörden konfiszierten damals zahlreiche Akten und Computer und nahmen den versammelten Bischöfen und Kirchenvertretern die Handys ab. Papst Benedikt XVI. und die Spitze der Belgischen Bischofskonferenz äußerten sich „verwundert“ über das Vorgehen.


„Der Staat hat das Recht und die Pflicht, Untersuchungen durchzuführen. Um das geht es aber in diesem Fall ja gar nicht. Die Behörden wollten ein Exempel statuieren. Sie haben nicht professionell gehandelt.“


Die unabhängige Missbrauchs-Untersuchungskommission trat nach den Hausdurchsuchungen zurück, weil ihre sämtlichen Opferakten beschlagnahmt wurden. Die Kommission sah darin einen Verstoß gegen die den Opfern zugesagte Vertraulichkeit. Belgien war seit Ende April 2010 von einer Debatte über Kindesmissbrauch durch Geistliche erschüttert worden. Ausgelöst wurde sie durch den Rücktritt von Bischof Roger Vangheluwe von Brügge, der gestand, einen Neffen missbraucht zu haben.


(kna/rv 02.12.2011 mg)







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