Der neu vorgestellte
Gesetzesentwurf zum Thema Organspende trifft bei der katholischen Kirche auf Zustimmung.
Dennoch bleiben Fragen offen, sagte der Augsburger Weihbischof und Mitglied des Deutschen
Ethikrates, Anton Losinger, dem Münchner Kirchenradio.
„Man sieht die künftige
Befragung der Menschen nach ihrer Bereitschaft zur Organspende positiv, auch wenn
diese mit Nachdruck geschieht. Doch aus dieser Situation ergibt sich die Frage, wie
Menschen behandelt werden, die sich weder für noch gegen eine Organspende entscheiden.
Man ist deswegen froh, dass signalisiert wurde, dass der Aspekt der Freiheit gewährleistet
ist.“
Die Gesetzesinitiative komme einer beträchtlichen Not vieler Menschen
entgegen, so Losinger. Allein in Deutschland würden jährlich rund 1.000 Menschen sterben,
weil für sie kein geeignetes Spenderorgan zur Verfügung steht.
Hintergrund Die
Fraktionen im Bundestag hatten sich in einem Gesetzesentwurf dafür ausgesprochen,
künftig jeden Bundesbürger regelmäßig über seine Bereitschaft zur Organspende zu befragen.
Für die Abfrage soll unter anderem der Versand der elektronischen Gesundheitskarte
genutzt werden. Es solle aber keine Antworten erzwungen oder gar Sanktionen ausgeübt
werden.