Österreich: Urteil zu Eizellenspenden verstößt nicht gegen Menschenrechte
Das österreichische
Gesetz zum Verbot der Samenspende und Eizellenspende bei der künstlichen Befruchtung
verstößt nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention. So urteilte am Donnerstag
der Menschenrechtsgerichtshof. Mit großer Erleichterung reagieren verschiedene Institutionen
auf diesen Spruch des Gerichtes, neben Ethikern und Bischöfen vor allem auch die Aktion
Leben Österreich. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der Organisation, begründet
ihren Einsatz für das Gesetz:
„Natürlich verstehen wir den Kinderwunsch
von Paaren und können auch das Leid gut nachvollziehen, aber wir glauben, dass die
Erfüllung eines Wunsches nicht auf Kosten anderer Menschen gehen darf. Das ist bei
einer Eizellspende ganz massiv der Fall. Ganz am Anfang stehen wir auch noch bei der
Frage nach dem Kindeswohl: Wie geht es den Kindern damit.“
So stelle gerade
die Eizellspende mittlerweile eine regelrechte Industrie dar, mit Vernetzungen über
ganz Europa. Die Straßburger Richter urteilten nun, dass Österreich seinen Beurteilungsspielraum
nicht überschritten habe: weder mit Blick auf das Verbot von Eizellspenden zum Zweck
der künstlichen Befruchtung noch mit Blick auf das Verbot von Samenspenden für die
In-Vitro-Befruchtung. Geklagt hatten zwei Paare aus Österreich, die keine Kinder bekommen
können. In einem Fall wäre eine Eizell-, im anderen Fall eine Samenspende einer dritten
Person erforderlich gewesen, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen. Das österreichische
Recht erlaubt künstliche Befruchtung aber nur mit Samen- und Eizellen der Ehepartner
oder der Partner einer stabilen Gemeinschaft. Die Kläger sahen darin einen Verstoß
gegen das Recht auf Familienleben und eine verbotene Diskriminierung. Im April 2010
hatte eine sieben Richter zählende Kammer das Verbot noch als unzulässig bezeichnet.
Aktion Leben hatte die österreichische Berufung durch eine Drittintervention unterstützt.
Die Richter betonen in ihrem aktuellen Urteil, der österreichische Gesetzgeber habe
künstliche Befruchtung nicht völlig ausgeschlossen, da er bestimmte Methoden erlaube.
„Österreich
ist kein Land, in dem grenzenlos alles möglich ist, wie ein anderen Ländern Europas.
Das finden wir gut. In Österreich wird versucht, die Techniken der Reproduktionsmedizin
sorgfältig und verantwortungsvoll anzuwenden. Und ich wünsche mir natürlich, dass
das auch so bleibt.“
Die Richter heben zudem die Berechtigung „grundlegender
Bedenken" des österreichischen Gesetzgebers hervor. Dabei geht`s vor allem um Keimzellspenden,
die den Einsatz Dritter mit sich bringen. Das sei „in der österreichischen Gesellschaft
ein höchst umstrittenes Thema". Das Thema werfe „komplexe ethische Fragen auf, zu
denen noch kein Konsens besteht". Der Gesetzgeber habe die bestehenden Regelungen
sorgsam abgewogen und sich um eine Vereinbarung der gesellschaftlichen Realitäten
mit seiner grundsätzlichen Herangehensweise bemüht, heißt es in der Begründung.