2011-11-04 13:59:49

Österreich: Urteil zu Eizellenspenden verstößt nicht gegen Menschenrechte


RealAudioMP3 Das österreichische Gesetz zum Verbot der Samenspende und Eizellenspende bei der künstlichen Befruchtung verstößt nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention. So urteilte am Donnerstag der Menschenrechtsgerichtshof. Mit großer Erleichterung reagieren verschiedene Institutionen auf diesen Spruch des Gerichtes, neben Ethikern und Bischöfen vor allem auch die Aktion Leben Österreich. Martina Kronthaler, Generalsekretärin der Organisation, begründet ihren Einsatz für das Gesetz:

„Natürlich verstehen wir den Kinderwunsch von Paaren und können auch das Leid gut nachvollziehen, aber wir glauben, dass die Erfüllung eines Wunsches nicht auf Kosten anderer Menschen gehen darf. Das ist bei einer Eizellspende ganz massiv der Fall. Ganz am Anfang stehen wir auch noch bei der Frage nach dem Kindeswohl: Wie geht es den Kindern damit.“

So stelle gerade die Eizellspende mittlerweile eine regelrechte Industrie dar, mit Vernetzungen über ganz Europa.
Die Straßburger Richter urteilten nun, dass Österreich seinen Beurteilungsspielraum nicht überschritten habe: weder mit Blick auf das Verbot von Eizellspenden zum Zweck der künstlichen Befruchtung noch mit Blick auf das Verbot von Samenspenden für die In-Vitro-Befruchtung. Geklagt hatten zwei Paare aus Österreich, die keine Kinder bekommen können. In einem Fall wäre eine Eizell-, im anderen Fall eine Samenspende einer dritten Person erforderlich gewesen, um eine künstliche Befruchtung zu ermöglichen. Das österreichische Recht erlaubt künstliche Befruchtung aber nur mit Samen- und Eizellen der Ehepartner oder der Partner einer stabilen Gemeinschaft. Die Kläger sahen darin einen Verstoß gegen das Recht auf Familienleben und eine verbotene Diskriminierung. Im April 2010 hatte eine sieben Richter zählende Kammer das Verbot noch als unzulässig bezeichnet. Aktion Leben hatte die österreichische Berufung durch eine Drittintervention unterstützt. Die Richter betonen in ihrem aktuellen Urteil, der österreichische Gesetzgeber habe künstliche Befruchtung nicht völlig ausgeschlossen, da er bestimmte Methoden erlaube.

„Österreich ist kein Land, in dem grenzenlos alles möglich ist, wie ein anderen Ländern Europas. Das finden wir gut. In Österreich wird versucht, die Techniken der Reproduktionsmedizin sorgfältig und verantwortungsvoll anzuwenden. Und ich wünsche mir natürlich, dass das auch so bleibt.“

Die Richter heben zudem die Berechtigung „grundlegender Bedenken" des österreichischen Gesetzgebers hervor. Dabei geht`s vor allem um Keimzellspenden, die den Einsatz Dritter mit sich bringen. Das sei „in der österreichischen Gesellschaft ein höchst umstrittenes Thema". Das Thema werfe „komplexe ethische Fragen auf, zu denen noch kein Konsens besteht". Der Gesetzgeber habe die bestehenden Regelungen sorgsam abgewogen und sich um eine Vereinbarung der gesellschaftlichen Realitäten mit seiner grundsätzlichen Herangehensweise bemüht, heißt es in der Begründung.

(kap 04.11.2011 ord)








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