Die Bischofskonferenz hat neue Finanzrichtlinien für kirchliche Spendenorganisationen
veröffentlicht. Das berichtet Kathpress am Mittwoch. Diese umfassten Regeln für die
Verwendung und Verbuchung von Spenden ebenso wie detaillierte Vorgaben für deren Veranlagung.
Die Bestimmungen gelten demnach für alle Spenden sammelnden Organisationen, die der
Aufsichtspflicht der Bischofskonferenz unterliegen. Zur Vermeidung des Währungsrisikos
haben Anlagen weiterhin in Euro zu erfolgen, nicht erlaubt sind Direktanlagen in Aktien,
Unternehmensanleihen, Optionen und Wandelanleihen. Mit den neuen Finanzrichtlinien
macht die Bischofskonferenz von ihrem Recht Gebrauch, wonach sie „Bestimmungen zu
Transparenz, aber auch Kontrolle kirchlicher Sammlungen“ erlassen kann. Die Umsetzung
der Richtlinien soll bis Ende 2012 erfolgen.