Die Deutsche Bischofskonferenz begrüßt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur
Ablehnung der Patentierung von embryonaler Stammzellenforschung. „Dieses Urteil freut
mich außerordentlich. Es ist ein Erfolg für die Menschenwürde und ein deutliches Signal
gegen den Machbarkeitswahn des Menschen.“ Das sagt der Augsburger Weihbischof Anton
Losinger, der Mitglied im Deutschen Ethikrat ist. Der Richterspruch zeige, „dass die
Würde des Menschen vom Beginn der Befruchtung an gilt“, so Losinger. „Das Urteil stärkt
unsere Auffassung ‚Mensch von Anbeginn’. Vom Zeitpunkt der Befruchtung an kommt dem
Embryo die Würde eines jeden Menschen zu.“ Gleichzeitig sei durch das Urteil „der
Frage nach der Klonierung eines Menschen zunächst ein weiterer Riegel vorgeschoben.“
Weiterhin positiv zu bewerten sei auch „die deutliche Absage an jede Form der Kommerzialisierung
des Menschen“, die durch das Urteil klar werde. Denn die Frage nach der Patentierbarkeit
menschlicher embryonaler Stammzellen habe „ihre Kommerzialisierung und wirtschaftliche
Verwertung zum Ziel“.