Schweiz: Personalpfarreien für die alte Form des Ritus
Im Bistum Chur werden auch in Zukunft keine Priester allein für die außerordentliche
Messe ausgebildet. Das meldet das Bistum Chur in einem Communiqué. Sie sollen auch
nicht im Bistum Chur inkardiniert werden. Und: In den Kantonen Schwyz und Zürich will
Bischof Vitus Huonder Personalpfarreien errichten für jene, die im ausserordentlichen
Ritus feiern wollen. Unter Berufung auf das Motu proprio „Summorum Pontificum" von
2007, in dem Papst Benedikt XVI. die außerordentliche Form der Liturgie erlaubte,
kündigt das Communiqué an, der Bischof wolle „die beiden seit Jahrzehnten de facto
bestehenden Gemeinschaften in den Kantonen Schwyz und Zürich als Personalpfarreien"
errichten. Personalpfarreien sind keinem bestimmten Gebiet zugeordnet. Genau so sind
zum Beispiel Ausländermissionen als Personalpfarreien organisiert. Der Bischof wolle
mit dieser Massnahme „strukturelle Klarheit und Transparenz schaffen". Das Kirchenrecht
sehe gemäß der Medienmitteilung vor, dass bei der Errichtung einer Pfarrei der Priesterrat
anzuhören ist. „Dies wird zu gegebener Zeit erfolgen", heißt es. Die Personalpfarreien
sollen personell so versorgt werden, "wie es den Bedürfnissen entspricht". In einem
Schreiben an die Mitarbeitenden versichert Bischof Vitus allen Gläubigen, die sich
in der außerordentlichen Form beheimatet fühlen, dass sie im Bistum Chur auch künftig
genügend Gelegenheit haben werden, in dieser Form Gottesdienst zu feiern. Dies obwohl
Priesteramtskandidaten, die vorwiegend zur Feier der Liturgie in der außerordentlichen
Form geweiht werden wollen, für Ausbildung und Inkardination an jene Institute verwiesen
werden, die der außerordentlichen Form verpflichtet seien. Dies ist etwa in Wigratzbad
(Deutschland) der Fall. Das Churer Priesterseminar St. Luzi, versichert die Medienmitteilung,
soll eine Ausbildungsstätte für Kandidaten bleiben, die sich der ordentlichen Form
verbunden fühlen.