2011-08-25 15:20:16

Österreich: „Medizin kann den Tod hinauszögern, das Sterben aber nicht ersparen“


RealAudioMP3 Eine Orientierungshilfe zu Fragen rund um das Thema Sterben und Tod im gesellschaftlichen, klinischen und juristischen Kontext hat die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) am Donnerstag in Wien präsentiert. Darin machen sich die Kirchen für den Schutz des Lebens sowie die Rechte von Sterbenden und Sterbenskranken stark. Dies umfasse das Recht auf Leben bis zum natürlichen Ende, aber auch das Recht auf einen Behandlungsverzicht, hieß es bei der Pressekonferenz. Eine theologisch-ethische Rechtfertigung von Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung wird abgelehnt. Der österreichische evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker forderte in diesem Zusammenhang den weiteren Ausbau der Hospizbewegung und der Palliative Care.

Das nun auf Deutsch erschienende Dokument mit dem Titel „Leben hat seine Zeit, und Sterben hat seine Zeit“ sei Resultat eines intensiven Konsultationsprozesses der 105 GEKE-Kirchen in 30 Ländern, so Thomas Wipf, Präsident der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa. Die Orientierungshilfe solle einen europäisch-evangelischen Beitrag zur Diskussion über einen würdigen Umgang mit dem Lebensende darstellen. Die evangelischen Kirchen in Europa hätten sich in den vergangenen Jahren mit den ethischen Fragen beschäftigt, die sich aus den medizinischen Möglichkeiten von lebensverlängernden Maßnahmen ergeben. „Die heutige Medizin kann den Tod immer weiter hinauszögern, sie kann den Menschen das Sterben aber nicht ersparen“, so Wipf. Es dränge sich im Gegenteil die Frage auf, „ob nicht das Leben, sondern lediglich das Sterben“ verlängert werde.

Noch viel zu tun
Die Orientierungshilfe sei auch „ein deutlicher Appell und Aufruf zum Ausbau von Hospizbewegung und Palliative Care. Hier ist in Österreich noch viel zu tun“, betonte Bischof Bünker. Unterstützung für das Papier kommt dabei von allen österreichischen GEKE-Mitgliedskirchen. Der Wiener evangelische Theologe Ulrich Körtner betonte, dass die Orientierungshilfe von einer internationalen Kommission erstellt worden sei mit Vertretern aus Norwegen, Italien, Tschechien, Ungarn, Belgien und Deutschland sowie Österreich. Auch Experten aus den Niederlanden seien dabei gewesen, wo es seit einiger Zeit gesetzliche Regelungen gebe, „wonach Tötung auf Verlangen sowie Beihilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Voraussetzungen straffrei gestellt wird“.

(kap 25.08.2011 mg)







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