Österreich: „Medizin kann den Tod hinauszögern, das Sterben aber nicht ersparen“
Eine Orientierungshilfe
zu Fragen rund um das Thema Sterben und Tod im gesellschaftlichen, klinischen und
juristischen Kontext hat die Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa (GEKE) am
Donnerstag in Wien präsentiert. Darin machen sich die Kirchen für den Schutz des Lebens
sowie die Rechte von Sterbenden und Sterbenskranken stark. Dies umfasse das Recht
auf Leben bis zum natürlichen Ende, aber auch das Recht auf einen Behandlungsverzicht,
hieß es bei der Pressekonferenz. Eine theologisch-ethische Rechtfertigung von Sterbehilfe
und Beihilfe zur Selbsttötung wird abgelehnt. Der österreichische evangelisch-lutherische
Bischof Michael Bünker forderte in diesem Zusammenhang den weiteren Ausbau der Hospizbewegung
und der Palliative Care.
Das nun auf Deutsch erschienende Dokument mit dem
Titel „Leben hat seine Zeit, und Sterben hat seine Zeit“ sei Resultat eines intensiven
Konsultationsprozesses der 105 GEKE-Kirchen in 30 Ländern, so Thomas Wipf, Präsident
der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa. Die Orientierungshilfe solle einen
europäisch-evangelischen Beitrag zur Diskussion über einen würdigen Umgang mit dem
Lebensende darstellen. Die evangelischen Kirchen in Europa hätten sich in den vergangenen
Jahren mit den ethischen Fragen beschäftigt, die sich aus den medizinischen Möglichkeiten
von lebensverlängernden Maßnahmen ergeben. „Die heutige Medizin kann den Tod immer
weiter hinauszögern, sie kann den Menschen das Sterben aber nicht ersparen“, so Wipf.
Es dränge sich im Gegenteil die Frage auf, „ob nicht das Leben, sondern lediglich
das Sterben“ verlängert werde.
Noch viel zu tun Die Orientierungshilfe
sei auch „ein deutlicher Appell und Aufruf zum Ausbau von Hospizbewegung und Palliative
Care. Hier ist in Österreich noch viel zu tun“, betonte Bischof Bünker. Unterstützung
für das Papier kommt dabei von allen österreichischen GEKE-Mitgliedskirchen. Der Wiener
evangelische Theologe Ulrich Körtner betonte, dass die Orientierungshilfe von einer
internationalen Kommission erstellt worden sei mit Vertretern aus Norwegen, Italien,
Tschechien, Ungarn, Belgien und Deutschland sowie Österreich. Auch Experten aus den
Niederlanden seien dabei gewesen, wo es seit einiger Zeit gesetzliche Regelungen gebe,
„wonach Tötung auf Verlangen sowie Beihilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Voraussetzungen
straffrei gestellt wird“.