Ein Moslem muss 200 Franken Buße bezahlen, weil er 2009 ein Plakat zur Anti-Minarett-Initiative
zerrissen hat. Das Bundesgericht in Lausanne bestätigte das Urteil eines Gerichts
des Kantons Aargau aus dem April 2010. Das Entfernen des Plakats sei gerechtfertigt
gewesen, da es sich beim Plakat um „Rassismus in reinster Form“ gehandelt habe, so
die Argumentation des Angeklagten. Die Lausanner Richter wiesen seinen Einspruch nun
ab. Die Europäische Menschenrechtskonvention schütze auch Meinungsäußerungen, die
Teile der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen. Im besonderen Masse
gelte dies für politische Auseinandersetzungen. Zusätzlich zu den 200 Franken Buße
muss der Moslem die Verfahrenskosten in Höhe von 2.000 Franken tragen.