CSU-Politiker Geis: „Keine Gleichstellung mit der Ehe“
Zehn Jahre nach Einführung
des Lebenspartnerschaftsgesetzes für homosexuelle Paare haben sich Politiker von SPD,
FDP, Grünen und Linkspartei für eine Gleichstellung mit der Ehe stark gemacht. Unionspolitiker
lehnen das ab, ebenso die katholische Kirche in Deutschland, für die Ehe ganz klar
heterosexuell ist und auf Fortpflanzung ausgerichtet sein soll. Der Rechtsexperte
der Unionsbundestagsfraktion und CSU-Politiker Norbert Geis befürchtet im Interview
mit dem Münchner Kirchenradio, dass eine Gleichstellung der homosexuellen Paare die
Vorrangstellung der traditionellen Ehe in der Gesellschaft aufweicht. Er lehnte das
Lebenspartnerschaftsgesetz bereits im Jahr 2001 zusammen mit seiner Fraktion ab.
„Das
Lebenspartnerschaftsgesetz ist eine Ursache dafür, dass – nach meiner Auffassung –
der Rang der Ehe im Bewusstsein der Gesellschaft und im Gegensatz zur Verfassung niedriger
geworden ist, weil versucht wird, die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft – gewissermaßen
als Homo-Ehe – der Ehe immer mehr gleich zu stellen. Damit verliert natürlich die
Ehe im Bewusstsein der Bevölkerung, aber auch im Blick auf die Verfassung, ihre Vorrangstellung.
Diese Entwicklung halte ich für bedenklich.“
Auf die anderen Ursachen,
die die Ehe im Bewusstsein der Gesellschaft verblassen lassen, geht der Politiker
in dem Interview nicht ein. Die von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger geforderte
vollständige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe
ist dem deutschen Grundgesetz unbekannt: Dort heißt es in Artikel sechs: „Ehe und
Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“ Für eine Gleichstellung
der homosexuellen Partnerschaften mit der heterosexuellen Ehe müsste man also das
geltende Grundgesetz ändern. Dazu CSU-Politiker Geis:
„Das ist meiner Meinung
nach verfassungswidrig, weil man dann die Verfassung ändern würde. Und das kann man
nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat. Wer also die Ehe ihrer
Vorrangstellung, die sie laut Verfassung hat, berauben will, der muss die Verfassung
auch ändern, der muss so viel Mut haben, zu sagen: Ich bringe einen Antrag ein im
Bundesrat und Bundestag, um die Verfassung zu ändern. In jedem Fall würde dieser Antrag,
das kann ich jetzt schon garantieren, scheitern.“
Schutz von Ehe und Familie
kann freilich nicht bedeuten, dazu andere Lebensformen von Paaren einfach auszuschließen.
Schließlich hat das Gleichstellungsgesetz auch ein klares Zeichen gegen die Diskriminierung
Homosexueller gesetzt – sofern das in der Macht des Gesetzgebers liegt. Für die katholische
Kirche betonte Kardinal Reinhard Marx von München noch in der vergangenen Woche, Lesben
und Schwule seien in der Kirche und Gemeindearbeit willkommen. Zugleich räumte der
Kardinal im Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ auch Fehler im Umgang mit Homosexualität
ein: „Die Kirche hat da nicht immer den richtigen Ton getroffen“, sagte Marx wörtlich.
Doch zurück zum „Schutz der Familie“: CSU-Politiker Geis räumt im Interview
mit dem Münchner Kirchenradio zumindest kurz ein, dass zum Schutz der gleichgeschlechtlichen
Ehe und der Familie auch andere politische Maßnahmen gehören müssen:
„Dazu
gehört natürlich eine Familienpolitik, die entsprechend darauf ausgerichtet ist…“
Das
Lebenspartnerschaftsgesetz trat am 01. August 2001 in Kraft. Gleichgeschlechtliche
Partner können seitdem eine der Ehe ähnliche Gemeinschaft in der Regel vor dem Standesamt
schließen. Ihnen stehen damit viele Rechte und Pflichten von Ehepartnern zu, etwa
bei Erbangelegenheiten oder in punkto Unterhaltszahlungen. Die Adoption fremder Kindern
ist nicht möglich; und bei der Einkommenssteuer werden solche Paare wie Ledige behandelt.
Um die 20.000 homosexuelle Paare haben sich in Deutschland mittlerweile das Ja-Wort
gegeben.
Haltung der katholischen Kirche Für die katholische
Kirche in Deutschland handelt es sich bei gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft
und Ehe nicht um vergleichbare Lebensformen. Die Zentralstelle Pastoral der Deutschen
Bischofskonferenz stellt fest: „Unser Grundgesetz verlangt die Bevorzugung der Ehe
gegenüber allen anderen Formen der Partnerschaft, weil sie für die Gesellschaft Unvergleichliches
leistet. Sie sichert durch die Zeugung und Erziehung von Kindern die Zukunft unserer
Gesellschaft. Davon profitiert die ganze Gesellschaft, auch Menschen ohne Kinder und
gleichgeschlechtliche Paare. Durch eine Gleichstellung würde Unvergleichliches gleich
behandelt.“
Weiter hebt die katholische Kirche das ihrer Ansicht nach besondere
Verhältnis heterosexueller Paare hervor: „Mann und Frau ergänzen und bereichern sich
in ihrer Liebe gegenseitig auf besondere Weise - geistig, psychisch und körperlich.
In der Fruchtbarkeit ihrer Liebe wird die Verwiesenheit von Mann und Frau in herausragender
Weise sichtbar (…).“