Das Ungarische Parlament hat ein neues Religionsgesetz über den Rechtsstatus von Kirchen
und Religionsgemeinschaften beschlossenen. Das Gesetz, das bereits in der Nacht zum
Dienstag angenommen wurde, verschärft die Regelungen zur Anerkennung von Religionsgemeinschaften.
Diese sind in Ungarn im europäischen Vergleich sehr freizügig geregelt. Mit dem Inkrafttreten
des neuen Gesetztes werden 14 Kirchen und Religionsgemeinschaften rechtlich anerkannt.
Über den Status der anderen um die 300 jetzt eingetragenen sogenannten „Kleinkirchen“
kann künftig das Parlament gesondert entscheiden. Der Neuregelung des Anerkennungsrechts
war eine offizielle Erhebung vorausgegangen, bei der sich herausgestellt hatte, dass
viele der rund 300 registrierten Kirchen und religiösen Gemeinschaften nicht mehr
existierten. Ungarn hatte nach der politischen Wende 1989 eine liberale Praxis zur
Anerkennung von Religionsgemeinschaften eingeführt. Sie sah eine leicht durchführbare
Registrierung auf kommunaler Ebene vor.