2011-07-08 14:31:20

Schweiz: Beschwerden gegen Minarett-Initiative ungültig


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat zwei Beschwerden gegen die Gültigkeit der Minarett-Initiative verworfen. Die Richter kamen zum Schluss, dass die Beschwerdeführer keine „Opfer“ der Verfassungsänderung sind. Schließlich planten sie offenbar in nächster Zeit nicht den Bau einer Moschee mit einem Minarett. Folglich hätten sie nicht gezeigt, dass die Verfassungsänderung auf sie angewendet werden könnte. Die Beschwerden waren von einer Einzelperson sowie drei muslimischen Kulturvereinen und einer Stiftung eingereicht worden. Sie hatten geltend gemacht, dass die Verfassungsänderung ihre Religionsfreiheit verletze und sie wegen ihrer Religion diskriminiere. Sie reagierten damit auf die Annahme der sogenannten Minarett-Initiative. Im November 2009 hatten in einer Volksbefragung 57,5 Prozent der Wähler einem Bau-Verbot für Minarette zugestimmt und diesen in der Verfassung verankert.

(kipa 08.07.2011 sk)








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