Am Donnerstag entscheidet
der Deutsche Bundestag über die Präimplantationsdiagnostik. Soll das Untersuchen von
künstlich gezeugten Embryonen auf Erbkrankheiten und deren Abtötung erlaubt werden
oder verboten sein? Drei Modelle stehen zur Wahl: Ein erster Gesetzesentwurf, der
auch von der Kirche unterstützt wird, will das vollständige Verbot, ein zweiter die
Freigabe unter strengen Bedingungen, ein dritter das Verbot mit Ausnahmen. Ohne Fraktionszwang
ringen die Abgeordneten um eine gesetzliche Regelung, um die Gesetzeslücke zu schließen,
die der Bundesgerichtshof im Juni 2010 geschaffen hatte, als er das bisherige Gesetz
aufhob. Auch Christen sind sich nicht unbedingt einig, so hatte Bundesfamilienministerin
Christina Schröder es als christliche Nächstenliebe bezeichnet, durch PID Menschen
zu einem Kind zu verhelfen, eine Ansicht, der der Münsteraner Bischof Felix Genn energisch
in einer Predigt widersprach. Dem Kölner Domradio erklärt Genn seine Haltung:
„Ich
habe diese Aussage bei einer großen Prozession gemacht und dabei erinnert an das Engagement
von Kardinal von Galen. Ich fühle mich herausgefordert, in der Linie seines Protestes
vor siebzig Jahren auch der Bundesfamilienministerin heute zu widersprechen, weil
ich nicht davon überzeugt bin, dass man das Liebesgebot dadurch erfüllt, dass man
Embryonen tötet. Ich glaube, dass es auch andere Mittel gibt, die die christliche
Nächstenliebe in ihrer Kreativität wecken würden, um solchen Paaren zu helfen, die
sonst die PID wählen würden.“
Der Zusammenhang mit Galen liege darin, dass
menschliches Leben getötet werde. Genn hofft, dass es im Bundestag zu einem Verbot
komme, die Folgen einer Zulassung – unter welchen Bedingungen auch immer – beträfen
nicht nur die Fortpflanzungsmedizin.
„Die Konsequenzen sind für mich ein
Dammbruch, vor allen Dingen in der Mentalität, dass menschliches Leben am Anfang und
am Ende weiter verfügbarer wird für das, was Menschen tun. Und das wird auch jeden
einzelnen von uns einmal betreffen können.“