Österreich: Weniger Opfermeldungen bei Ombudsstellen
Die kirchlichen Ombudsstellen für Kindesmissbrauch verzeichenen einen deutlichen Rückgang
von Meldungen im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt habe es in den ersten fünf Monaten
115 Kontakte gegeben, so der Leiter der Wiener Ombudsstelle, Johannes Wancata, gegenüber
Kathpress. Im Jahr 2011 habe es im selben Zeitraum 940 Kontakte gegeben, im gesamten
Jahr 2010 waren es dann 1.201 Kontakte. Bei den 115 Kontakten dieses Jahres handelt
es sich um 60 mutmaßliche Fälle von Missbrauch, erläuterte Wancata. Grundlage für
die Tätigkeit der kirchlichen Ombudsstellen ist die Rahmenordnung der Bischofskonferenz,
die u. a. vorsieht, dass die Leitung und die Fachmitglieder „unabhängig" und „in keinem
kirchlichen Dienstverhältnis" stehen sollen. Durch personelle Neubesetzungen - zuletzt
in der Salzburger und in der Innsbrucker Ombudsstelle - sind diese Kriterien nun in
allen österreichischen Diözesen umgesetzt.
Das Opfer entscheidet Die
kirchlichen Ombudsstellen bieten Betroffenen eine rechtliche Beratung an, bei der
auch immer die Frage nach der Anzeige behandelt werde, so Wancata. Er betonte, dass
„nie die Ombudsstelle selbst, sondern entweder das Opfer oder die zuständige kirchliche
Stelle eine Anzeige macht". Die Vorgangsweise in dieser Frage sei einheitlich für
alle Ombudsstellen durch die Rahmenordnung der Bischofskonferenz geregelt. Dort heiße
es, dass eine Anzeige immer dann zu erstatten ist, wenn eine gesetzliche Anzeigepflicht
besteht wie beispielsweise im Schulbereich. Wo keine Anzeigepflicht bestehe, seien
nach diesen Leitlinien die Interessen und der Wille des Opfers maßgeblich. Dort steht,
dass die kirchliche Ombudsstelle in der Regel dem Opfer empfiehlt, selbst Anzeige
zu erstatten. Ebenso wird der mutmaßliche Täter aufgefordert, Selbstanzeige zu erstatten.