2011-06-30 11:48:36

Österreich: Weniger Opfermeldungen bei Ombudsstellen


Die kirchlichen Ombudsstellen für Kindesmissbrauch verzeichenen einen deutlichen Rückgang von Meldungen im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt habe es in den ersten fünf Monaten 115 Kontakte gegeben, so der Leiter der Wiener Ombudsstelle, Johannes Wancata, gegenüber Kathpress. Im Jahr 2011 habe es im selben Zeitraum 940 Kontakte gegeben, im gesamten Jahr 2010 waren es dann 1.201 Kontakte. Bei den 115 Kontakten dieses Jahres handelt es sich um 60 mutmaßliche Fälle von Missbrauch, erläuterte Wancata. Grundlage für die Tätigkeit der kirchlichen Ombudsstellen ist die Rahmenordnung der Bischofskonferenz, die u. a. vorsieht, dass die Leitung und die Fachmitglieder „unabhängig" und „in keinem kirchlichen Dienstverhältnis" stehen sollen. Durch personelle Neubesetzungen - zuletzt in der Salzburger und in der Innsbrucker Ombudsstelle - sind diese Kriterien nun in allen österreichischen Diözesen umgesetzt.

Das Opfer entscheidet
Die kirchlichen Ombudsstellen bieten Betroffenen eine rechtliche Beratung an, bei der auch immer die Frage nach der Anzeige behandelt werde, so Wancata. Er betonte, dass „nie die Ombudsstelle selbst, sondern entweder das Opfer oder die zuständige kirchliche Stelle eine Anzeige macht". Die Vorgangsweise in dieser Frage sei einheitlich für alle Ombudsstellen durch die Rahmenordnung der Bischofskonferenz geregelt. Dort heiße es, dass eine Anzeige immer dann zu erstatten ist, wenn eine gesetzliche Anzeigepflicht besteht wie beispielsweise im Schulbereich. Wo keine Anzeigepflicht bestehe, seien nach diesen Leitlinien die Interessen und der Wille des Opfers maßgeblich. Dort steht, dass die kirchliche Ombudsstelle in der Regel dem Opfer empfiehlt, selbst Anzeige zu erstatten. Ebenso wird der mutmaßliche Täter aufgefordert, Selbstanzeige zu erstatten.

(kap 30.06.2011 ord)








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