Die Bundesregierung plant eine Vereinfachung beim Einzug von Kirchensteuern auf Kapitalerträge.
Wie die Nachrichtenagentur KNA meldet, soll künftig die Kirchensteuer auf Vermögen
automatisch von der Bank eingezogen und weitergeleitet werden. Der Bundestag berät
diese Frage am Donnerstag in Berlin im Zusammenhang mit weiteren steuergesetzlichen
Änderungen in Erster Lesung. Durch den neuen Mechanismus sollen die Einnahmen besser
als bisher in korrekter Weise den einzelnen Bistümern zukommen, hieß es in Berlin.
Möglicherweise werde sich auch das Steueraufkommen durch das neue Verfahren erhöhen.
Die
neue Regelung soll eine Übergangslösung ersetzen, die seit der Einführung der Abgeltungssteuer
2009 wirksam war. Bisher konnte der Steuerpflichtige entweder sein Kreditinstitut
informieren oder er musste entsprechende Angaben in seiner Steuererklärung machen.
Die vor zwei Jahren eingeführte Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge
wird generell als Quellensteuer direkt bei der Bank abgezogen. Da die Banken nicht
wussten, ob jemand kirchensteuerpflichtig ist, konnte bisher kein automatischer Abzug
für die Kirchen erfolgen.
Künftig soll die Bank beim Bundeszentralamt für
Steuern erfragen, wer Kirchensteuer zahlen muss und in welcher Höhe. Dies würde Experten
zufolge anonymisiert mit Hilfe der Steuernummer erfolgen, so dass bei dem neuen
Ablauf ein Mehr an Datenschutz gewährleistet sei. Zudem wird Kirchenmitgliedern pauschal
ein etwas niedriger Steuerabzug von 24,6 Prozent abverlangt. Zu der Frage soll es
im September eine Experten-Anhörung im Bundestag geben. Kommt es zu einer gesetzlichen
Änderung auf Bundesebene, müssen die Bundesländer diese noch in ihre Regelungen übernehmen.