Bei der Sterbehilfe bleibt alles beim Alten. Der Bundesrat – also die Regierung des
Landes – will die organisierte Suizidbegleitung nicht strafrechtlich regeln. Das berichtet
das Schweizer Radio DRS an diesem Dienstag. Missbräuche sollen mit geltenden Gesetzen
bekämpft werden. In der Vernehmlassung hatte sich eine Mehrheit der Kantone für eine
Regelung der organisierten Suizidhilfe ausgesprochen. Die meisten Parteien dagegen
lehnten eine Regelung ab. Im heute geltenden Schweizerischen Recht besteht keine ausdrückliche
gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe.