Das Wiener Kulturministerium plant neue Regeln für die Anerkennung von Kirchen und
Religionsgesellschaften. Ein entsprechender Gesetzentwurf kreist jetzt unter Experten.
Erstmals werden darin auch Kriterien für die Aberkennung des Status' definiert; das
hat bei kleinen Kirchen mit weniger als 16.000 Mitgliedern Sorge und Kritik ausgelöst.
Die Frist zur Begutachtung endet am 10. Juni. Eine Stellungnahme der katholischen
Kirche ist derzeit „in Bearbeitung“, erklärte der Generalsekretär der Bischofskonferenz,
Peter Schipka". In dem Gesetzestext werden drei Wege vorgeschlagen, um die volle Anerkennung
zu erhalten: Entweder eine mindestens fünfjährige Existenz als „religiöse Bekenntnisgemeinschaft“,
oder - zweitens - ein 100-jähriger Bestand verbunden mit einer 10-jährigen Tätigkeit
in Österreich in organisierter Form, oder - drittens - ein allgemeines Bestehen als
Religionsgemeinschaft von mindestens 200 Jahren. Der Gesetzesentwurf ist eine Novelle
zum Gesetz über religiöse Bekenntnisgemeinschaften, das seit 1998 in Kraft ist. Derzeit
gibt es in Österreich elf religiöse Bekenntnisgemeinschaften und 14 gesetzlich anerkannte
Kirchen bzw. Religionsgesellschaften, zu letzteren zählen seit 2009 die Zeugen Jehovas
.