Der Heilige Stuhl begrüßt die Rückgabe der 23 Millionen Euro an die Vatikanbank IOR,
die seit Monaten wegen des Verdachts auf Geldwäsche eingefroren waren. Am Mittwoch
war bekannt geworden, dass das vatikanische Geldinstitut die Summe auf Anordnung der
römischen Staatsanwaltschaft zurück bekommt. Grund für diese Entscheidung waren die
von Papst Benedikt erlassenen strengeren Vorschriften zur Überwachung von Finanzgeschäften
im Vatikan, die am 1. April 2011 in Kraft traten. Tatsächlich bestätige die jüngste
Entscheidung der Staatsanwaltschaft „die Korrektheit, mit der das IOR arbeiten will,
und die Seriosität des Einsatzes, mit dem der Heilige Stuhl sich die internationalen
Standards zur Vorbeugung und Bekämpfung illegaler Aktivitäten im Finanzbereich zu
Eigen macht“, schreibt Vatikan-Sprecher P. Federico Lombardi in einer kurzen Note.
Papst Benedikt XVI. hatte die neuen Finanzgesetze am 30. Dezember 2010 als
Reaktion auf die Vorwürfe gegen das IOR erlassen. Im September hatten die Ermittler
zwei Konten mit Einlagen in der Höhe von 23 Millionen Euro gesperrt, die das vatikanische
Geldinstitut bei zwei verschiedenen italienischen Banken unterhielt. Gleichzeitig
nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen IOR-Chef Ettore Gotti Tedeschi und
den Generalsekretär der Bank, Paolo Cipriani, wegen Verdachts auf Geldwäsche auf.
Die italienische Staatsanwaltschaft gab nun bekannt, die neugeschaffene vatikanische
Finanzaufsichtsbehörde habe die Zusammenarbeit mit ihrem italienischen Pendant aufgenommen
und die nötigen Informationen über die seinerzeit beanstandete Transaktion geliefert.
Ob damit die Ermittlungen gegen den Präsidenten und den Generalsekretär des IOR ebenfalls
hinfällig geworden sind, blieb zunächst unklar. (rv/kna 01.06.2011 gs)