Die Regierung verdoppelt den Höchstbetrag bei der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages.
Das haben die beiden Regierungsparteien SPÖ und ÖVP auf ihrer Klausurtagung am Semmering
beschlossen. Künftig können Kirchenmitglieder bis zu 400 Euro ihres Kirchenbeitrags
pro Jahr absetzen. Das bedeutet, dass der Kirchenbeitrag im Endeffekt sinkt. Bisher
war die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrags in Österreich auf 200 Euro begrenzt. Im
Namen der rund 3,7 Millionen Katholiken, die Kirchenbeitrag zahlen, bedankte sich
Kardinal Christoph Schönborn bei der Regierung. Sie setze „ein starkes Zeichen der
Wertschätzung“ für die Leistungen der christlichen Kirchen für die Gesellschaft, so
der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz.