Schweiz: Einvernehmlichkeit reicht im Bistum Chur nicht aus
Zwischen den staatskirchenrechtlichen Körperschaften des Bistums Chur und dem Bistum
müssen rechtlich verbindliche Beziehungen geschaffen werden. Nur so sei eine erspriessliche
Zusammenarbeit unabhängig von den jeweiligen Personen möglich. Dies betont Joseph
Bonnemain, neuer "Bischofsvikar für die Beziehungen zu den staatskirchenrechtlichen
Organisationen und Kantonen", im Interview mit der Presseagentur Kipa. Der Weg, um
das zerbrochene Vertrauen im jüngsten Churer Bistumskonflikt wieder zu kitten, werde
allerdings lang sein. In seinen verschiedenen Funktionen im Bistum Chur seit 30
Jahren habe er die Beziehungen zu den staatskirchenrechtlichen Körperschaften stets
als angenehm und fruchtbar erlebt, betont Bonnemain im Interview. Als Gerichtsvikar
des Bistums ist er sowohl in Chur wie in Zürich tätig. Den wichtigsten Faktor im jüngsten
Churer Bistumskonflikt macht Bonnemain in der Tatsache aus, dass die Beziehungen zwischen
den staatskirchenrechtlichen Einrichtungen und Körperschaften des Bistums einerseits
und dem Bistum andrerseits nicht verbindlich festgelegt sind. Das führe dazu, dass
sich die Situation je nach Akteuren völlig verändern könne. Es brauche deshalb eine
rechtliche, verbindliche Verankerung, damit die Zusammenarbeit unabhängig von den
Personen weitergehen könne. Die bisher stets hervorgehobene „Einvernehmlichkeit" sei
jedenfalls zu wenig.