Österreich: Kardinal verteidigt Gottesbezug der Nachbarn
Kardinal Christoph Schönborn hat den Gottesbezug und den rechtlich verankerten Lebensschutz
in der neuen ungarischen Verfassung verteidigt. „Ist es ‚muffig und sakral', sich
auf Gott zu berufen und den Schutz des ungeborenen Lebens festzuschreiben? Gnade uns
Gott, wenn das eine Verfassung nicht mehr sagen darf!“, schrieb der Wiener Erzbischof
in einem am Donnerstag in der Wiener Tageszeitung „Die Presse" veröffentlichten Leserbrief.
Der Wiener Erzbischof reagierte damit auf einen Bericht in der Sonntagsausgabe des
Blattes. Ein Korrespondentenbericht hatte das Pathos der Präambel der ungarischen
Verfassung kritisiert, die sich auf Gott beruft und den Schutz ungeborenen Lebens
festschreibt, als „zu muffig und sakral" charakterisiert worden. Auch die österreichische
Gesetzgebung schütze das ungeborene Leben strafrechtlich, wenn auch unter bestimmten
Bedingungen sanktionslos, erinnerte Schönborn.