Der 22. Oktober wird Gedenktag des bald seligen Papstes Johannes Paul II. Das geht
aus einem Erlass der vatikanischen Gottesdienstkongregation hervor, in dem weitere
Details zur künftigen Verehrung des Seligen festgelegt sind.
Der 22. Oktober
ist mit dem Amtsantritt Johannes Paul II. verbunden, der sein Pontifikat am 22. Oktober
1978 begann. Der neue Gedenktag gilt vorerst nur für die Diözese Rom und die polnischen
Bistümer. Grund dafür ist die Festlegung des Kirchenrechts, die für Selige eine ausschließlich
lokale Verehrung vorsieht, im Gegensatz zu Heiligen, deren Andenken die gesamte Kirche
begeht. Andere Bischofskonferenzen, Bistümer oder Orden, die Johannes Paul II. in
ihren Festkalender aufnehmen wollen, können dies tun, müssen es aber davor bei der
Gottesdienstkongregation beantragen.
Auch Kirchen dürfen dem neuen Seligen
künftig geweiht werden, so das vatikanische Dekret. Hat die Diözese bereits die Einschreibung
des Seligen in ihren Kalender beantragt, bedarf es hierzu keiner eigenen Genehmigung
des Vatikans. Der Erlass der Gottesdienstkongregation erlaubt es den Pfarreien im
Lauf des Jahres nach der Seligsprechung außerdem, eine Dankmesse dafür zu feiern.
In dem Erlass der Gottesdienstkongregation wurde auch das entsprechende Tagesgebet
veröffentlicht, das in seiner deutschen Fassung folgendermaßen lautet:
„Gott,
du bist reich an Erbarmen und hast den seligen Papst Johannes Paul II. zur Leitung
deiner ganzen Kirche bestellt; gib, dass wir, durch seine Lehre geführt, unsere Herzen
vertrauensvoll öffnen für die heilbringende Gnade Christi, des einzigen Erlösers der
Menschheit. Der mit dir lebt und herrscht in der Einheit des Heiligen Geistes, Gott,
von Ewigkeit zu Ewigkeit.“