Die Krankenkassen
in Deutschland geben immer weniger für die Genesung von Müttern aus. Das liegt aber
nicht daran, dass es weniger Probleme bei Geburten gäbe - eher schon hat man den Eindruck,
als wollten die Kassen auf dem Rücken der Mütter sparen. Auf das Problem der Müttergenesung
in Deutschland macht nun die katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung e.V.
aufmerksam. Deren Geschäftsführerin Margot Jäger spricht von einer „gefährlichen Entwicklung“.
„Wir
stellen in der Praxis fest, dass Krankenkassen – und es gibt bundesweit 150 Krankenkassen
– sehr unterschiedlich mit Anträgen auf Mutter-und-Kind-Kuren umgehen. Wir stellen
vor allem mit Besorgnis fest, dass viele Krankenkassen sehr restriktiv mit den Antragstellungen
von Frauen umgehen. Da sehen wir einen deutlichen Zusammenhang zwischen den zurückgegangenen
Ausgaben auf der einen Seite und den weniger bewilligten Maßnahmen auf der anderen
Seite sowie der restriktiven Ablehnungspraxis verschiedener Krankenkassen.“
Unterschiede
zwischen „armen“ und „reichen“ Müttern gibt es nicht oder nur marginal, so Jäger.
„Unsere
Beraterinnen lernen Frauen aus allen sozialen Schichten kennen. Gründe für die physische
und psychische Überforderung sind aber durchaus unterschiedlich. Bei manchen Frauen
ist es die Situation, dass sie alleinerziehende Mütter sind. Da kommen verschiedene
Dinge zusammen, wie ungeregelte Unterhaltsfragen oder Partnerschaftskonflikte. Es
gibt aber auch Frauen, die zum Beispiel in guten abgesicherten Verhältnissen leben,
bei denen aber trotzdem ein Gefühl der Überforderung vorhanden ist. Das gibt es quer
durch alle sozialen Schichten.“
Jäger rät allen Müttern und Vätern, die
durch ihre familiäre und berufliche Belastungssituation krank geworden sind, einen
Antrag auf eine Vorsorge- und Rehamaßnahme der Müttergenesung zu stellen.
„Viele
Frauen sind auch zu wenig über ihre Rechte informiert. Sie nehmen einfach nur zur
Kenntnis, dass ihr Antrag abgelehnt wurde, und denken dann, dass es eben einfach nicht
geklappt hat. Viele Frauen suchen aber auch den Kontakt zu unseren Beratungsstellen.
Bei der Caritas machen wir die Erfahrung, wenn wir Frauen über ihre Rechte informieren
und alles durchsprechen, dass dann die Hälfte der Widersprüche erfolgreich ist. Das
heißt, dass die Hälfte der Ablehnungen zurückgenommen wird.“
Die Geschäftsführerin
der Arbeitsgemeinschaft vermutet strenge Budgetbeschränkungen im Müttergenesungswerk.
„Wir
fordern deshalb, dass das Gesetz ordnungsgemäß von den Krankenkassen umgesetzt wird.
2007 hat nämlich die Bundesregierung den Rechtsanspruch für Mütter und Kinder nochmals
deutlich gestärkt. Damals hieß es, die Mütterkuren gehörten zur Pflichtleistungen,
und dass die Krankenkassen also verpflichtet sind, die Anträge zu genehmigen. Wir
fordern deshalb von den Krankenkassen, dass diese eigentlich eindeutig gesetzliche
Vorgabe auch entsprechend umgesetzt wird.“
Die katholische Arbeitsgemeinschaft
für Müttergenesung ist Teil des Deutschen Caritasverbandes.