Österreich: Behinderte Kinder sind keine Schadensfälle
Ein Kind ist niemals ein Schadensfall. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz
in einer Erklärung am Freitag betont. Sie reagierte damit auf die Initiative von Justizministerin
Claudia Bandion-Ortner zur gesetzlichen Neuregelung der ärztlichen Haftpflicht bei
vorgeburtlichen Untersuchungen. „Pränatale Diagnostik darf nur dazu dienen, Menschen
zu heilen", betonten die Bischöfe zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung. Die
derzeitige gesetzliche Lage in Österreich verleitet Ärzte dazu, Mütter auch dann zu
vorgeburtlichen Untersuchungen zu schicken, wenn kein Verdachtsmoment für das Ungeborene
vorliegt. Das fördere „Angstdiagnosen gegen ungeborene Kinder“ und führe bei den Eltern
zu großer Verunsicherung. Ärzte sollten stattdessen zur bestmöglichen Behandlung unter
der Maxime 'nicht zu schaden' angehalten sein, meinen die Bischöfe. Gleichzeitig seien
Staat und Gesellschaft verpflichtet, behinderten Kindern und ihren Eltern alle Hilfen
zur bestmöglichen Bewältigung der Situation zu geben.