2011-03-25 11:50:28

Österreich: Behinderte Kinder sind keine Schadensfälle


Ein Kind ist niemals ein Schadensfall. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz in einer Erklärung am Freitag betont. Sie reagierte damit auf die Initiative von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner zur gesetzlichen Neuregelung der ärztlichen Haftpflicht bei vorgeburtlichen Untersuchungen. „Pränatale Diagnostik darf nur dazu dienen, Menschen zu heilen", betonten die Bischöfe zum Abschluss ihrer Frühjahrsvollversammlung. Die derzeitige gesetzliche Lage in Österreich verleitet Ärzte dazu, Mütter auch dann zu vorgeburtlichen Untersuchungen zu schicken, wenn kein Verdachtsmoment für das Ungeborene vorliegt. Das fördere „Angstdiagnosen gegen ungeborene Kinder“ und führe bei den Eltern zu großer Verunsicherung. Ärzte sollten stattdessen zur bestmöglichen Behandlung unter der Maxime 'nicht zu schaden' angehalten sein, meinen die Bischöfe. Gleichzeitig seien Staat und Gesellschaft verpflichtet, behinderten Kindern und ihren Eltern alle Hilfen zur bestmöglichen Bewältigung der Situation zu geben.

(kap 25.03.2011 gs)








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