2011-03-16 13:41:59

Österreich: Entscheidung für Kreuze in Kindergärten


Das so genannte „Kreuz-Urteil“ des Verfassungsgerichtshofes stärkt die religiöse und ethische Erziehung und die Rechte von Kindern und Eltern. Das hat Kardinal Christoph Schönborn an diesem Mittwoch gegenüber „Kathpress“ erklärt. Der Wiener Erzbischof bezog sich dabei auf die letzte Entscheidung der Höchstrichter über Kreuze und religiöse Feiern in niederösterreichischen Kindergärten. Der gerichtlichen Entscheidung nach ist das Anbringen von Kreuzen in Kindergärten nicht verfassungswidrig. Vor Hintergrund der grundsätzlichen Trennung zwischen Kirche und Staat in Österreich sei diese gesetzliche Regelung nicht als Präferenz des Staates für eine bestimmte Religion zu werten, präzisierten die Richter. Dass ein Kreuz anzubringen sei, wenn die Mehrheit der Kinder einem christlichen Religionsbekenntnis angehört, verstoße nicht gegen die Verfassung, hieß es weiter. „Für Eltern und Kindern ist es wichtig, dass moralische, soziale und religiöse Werte zur umfassenden Bildung des Menschen gehören“, kommentierte Kardinal Schönborn die Entscheidung. Das Grundsatzurteil des Gerichtshofes mache deutlich, dass das Kreuz „als religiöses und kulturelles Symbol“ einen wichtigen Platz auch in der Öffentlichkeit habe.

(kap 16.03.2011 pr)







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