Österreich: Entscheidung für Kreuze in Kindergärten
Das so genannte „Kreuz-Urteil“ des Verfassungsgerichtshofes stärkt die religiöse und
ethische Erziehung und die Rechte von Kindern und Eltern. Das hat Kardinal Christoph
Schönborn an diesem Mittwoch gegenüber „Kathpress“ erklärt. Der Wiener Erzbischof
bezog sich dabei auf die letzte Entscheidung der Höchstrichter über Kreuze und religiöse
Feiern in niederösterreichischen Kindergärten. Der gerichtlichen Entscheidung nach
ist das Anbringen von Kreuzen in Kindergärten nicht verfassungswidrig. Vor Hintergrund
der grundsätzlichen Trennung zwischen Kirche und Staat in Österreich sei diese gesetzliche
Regelung nicht als Präferenz des Staates für eine bestimmte Religion zu werten, präzisierten
die Richter. Dass ein Kreuz anzubringen sei, wenn die Mehrheit der Kinder einem christlichen
Religionsbekenntnis angehört, verstoße nicht gegen die Verfassung, hieß es weiter.
„Für Eltern und Kindern ist es wichtig, dass moralische, soziale und religiöse Werte
zur umfassenden Bildung des Menschen gehören“, kommentierte Kardinal Schönborn die
Entscheidung. Das Grundsatzurteil des Gerichtshofes mache deutlich, dass das Kreuz
„als religiöses und kulturelles Symbol“ einen wichtigen Platz auch in der Öffentlichkeit
habe.