Missionierung bleibt nach Ansicht eines führenden Juristen nicht grundsätzlich von
der Verfassung gedeckt. Zwar gebe es ein Recht auf freie Verbreitung des eigenen Glaubens;
der Staat müsse aber die Möglichkeit haben, dieses Recht einzuschränken, wenn eine
Störung der öffentlichen Ordnung drohe, zitiert die „Hindustan Times“ P. Sathasivam,
Richter des indischen Obersten Gerichtshofes. Sathasivam äußerte sich bei einem akademischen
Vortrag. Der Richter stellte sich damit hinter entsprechende Gesetze einzelner Bundesstaaten,
die sogenannte Zwangskonversionen unter Strafe stellen. Kritiker sehen darin eine
Spitze gegen die christlichen Konfessionen im Land, denen radikale Hindus immer wieder
Ausübung eines unlauteren Zwangs vorwerfen. Mehrfach kam es deswegen in der Vergangenheit
zu Ausschreitungen. – Zum Hinduismus bekennen sich rund 80 Prozent der mehr als 1,1
Milliarden Inder. Mit einem Anteil von 2,3 Prozent gehören Christen zu den religiösen
Minderheiten auf dem Subkontinent.