Lob-Hüdepohl: „Paradigmenwechsel bei Sterbebegleitung"
Die neuen Grundsätze
der Bundesärztekammer haben einen Paradigmenwechsel eingeführt. Das sagt der Rektor
der katholischen Universität Eichstätt, Andreas Lob-Hüdepohl, im Gespräch mit dem
Kölner Domradio. Todkranke Patienten sollen von einem Arzt künftig etwas einfacher
Hilfe zum Sterben erhalten können, ohne dass Mediziner damit gegen Standesregeln verstoßen.
Das sehen nämlich die neuen Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung
vor, mit denen das bisherige strikte Nein zur Hilfe beim Suizid gelockert wird.
„Aber
die Berufsordnung ist noch nicht geändert worden. Und die ist zunächst einmal die
maßgebliche Orientierung, an der sich die Ärzte zu richten haben. Der Ärztekammerpräsident
hat ja bereits angekündigt, dass über die Änderung der Berufsordnung im Sommer beraten
werden soll.“
Die Beihilfe zur Selbsttötung gelte dann nicht mehr in jedem
Fall als unethisch. Festgestellt wird aber, dass die Hilfe zum Suizid keine ärztliche
Aufgabe sei. Patienten auf Verlangen zu töten, ist den Ärzten weiterhin also verboten.
„Wenn
also der Arzt alleine entscheiden kann und übrigens auch muss, dann ist das für viele
Ärzte eine Zumutung. Der Juristentag hat sich 2006 bereits mit dieser Frage auseinandergesetzt.
Damals schon wurde für eine Veränderung in Richtung auf Suizidbeihilfe vorgeschlagen.
Doch der Juristentag hat aber klare Abfolgen des Prozederes beschrieben, wie beispielsweise
die Beteiligung vieler Ärzte an den Vorgängen. Das ist aber in den Grundsätzen der
Bundesärztekammer zunächst einmal nicht vorgesehen. Es bleibt zu hoffen, falls die
Berufsordnung den Grundsätzen folgen wird, entsprechende Sicherheitsmechanismen eingebaut
werden.“