2011-02-17 15:30:39

D: Suizidbeihilfe keine ärztliche Aufgabe


Eine Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung von Menschen ist „keine ärztliche Aufgabe“. Das hat die Bundesärztekammer (BÄK) in ihren am Donnerstag in Berlin vorgestellten Grundsätzen zur Sterbebegleitung betont. Die bislang gültige Fassung der Grundsätze von 2004 hatte allerdings noch deutlicher hervorgehoben, dass eine Suizidbeihilfe des Arztes dem ärztlichen Ethos widerspricht. Dieser Passus ist nun weggefallen. BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe erläuterte, es gebe Einzelfälle, in denen Mediziner die Beihilfe zum Suizid mit ihrem Gewissen vereinbaren könnten. „Wenn Ärzte moralisch mit sich im Reinen sind, brechen wir nicht den Stab über sie.“ Die neue Formulierung trage diesen unterschiedlichen Moralvorstellungen von Ärzten Rechnung.

(kna 17.02.2011 gs)








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