Eine Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung von Menschen ist „keine ärztliche
Aufgabe“. Das hat die Bundesärztekammer (BÄK) in ihren am Donnerstag in Berlin vorgestellten
Grundsätzen zur Sterbebegleitung betont. Die bislang gültige Fassung der Grundsätze
von 2004 hatte allerdings noch deutlicher hervorgehoben, dass eine Suizidbeihilfe
des Arztes dem ärztlichen Ethos widerspricht. Dieser Passus ist nun weggefallen. BÄK-Präsident
Jörg-Dietrich Hoppe erläuterte, es gebe Einzelfälle, in denen Mediziner die Beihilfe
zum Suizid mit ihrem Gewissen vereinbaren könnten. „Wenn Ärzte moralisch mit sich
im Reinen sind, brechen wir nicht den Stab über sie.“ Die neue Formulierung trage
diesen unterschiedlichen Moralvorstellungen von Ärzten Rechnung.