2011-02-15 11:19:27

Unsere Serie: Das Zweite Vatikanische Konzil


RealAudioMP3 Folge 15, von Pater Daruisz Kowalczyk SJ

Aus einer kürzlich gemachten Untersuchung von „Kirche in Not“ geht hervor, dass 70 % aller Menschen in Ländern leben, in denen die Religionsfreiheit eingeschränkt ist. Die gleiche Untersuchung sagt, dass in den vergangenen Jahren von 100 Opfern religiöser Intoleranz 75 Christen sind. Der Preis für das Bekenntnis des eigenen Glaubens in Jesus Christus kann auch in unseren Zeiten immer noch Gefängnis, Folter und Tod sein.
Deswegen ist es sinnvoll, das Konzilsdokument zur Religionsfreiheit – Dignitatis Humanae – neu zu lesen. Dort heißt es: Der Mensch hat das Recht auf Religionsfreiheit (DH 2). Und es wird präzisiert: „Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse Freiheit muss in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, dass es zum bürgerlichen Recht wird“ (DH 2).
Die Religionsfreiheit gibt es auf zweierlei Weise: eine Freiheit „von etwas“ und eine Freiheit „zu etwas“. Das Konzil betont, dass in Sachen Religion niemand gezwungen werden darf, gegen das eigene Gewissen zu handeln. Trotzdem darf die Religionsfreiheit nicht auf den privaten Bereich beschränkt werden: Der Mensch ist ein soziales Wesen. Daraus folgt, dass er seinen Glauben auch äußerlich und gemeinsam mit anderen ausdrücken darf (DH 3).
Dazu gehört auch das Lehren und öffentliche Bezeugen des eigenen Glaubens, etc. Heute muss die Kirche all diejenigen Situationen herausfordern, in denen diese Rechte verletzt werden.

(rv 15.02.2011 ord)








All the contents on this site are copyrighted ©.