Aus einer kürzlich gemachten Untersuchung von „Kirche
in Not“ geht hervor, dass 70 % aller Menschen in Ländern leben, in denen die Religionsfreiheit
eingeschränkt ist. Die gleiche Untersuchung sagt, dass in den vergangenen Jahren von
100 Opfern religiöser Intoleranz 75 Christen sind. Der Preis für das Bekenntnis des
eigenen Glaubens in Jesus Christus kann auch in unseren Zeiten immer noch Gefängnis,
Folter und Tod sein. Deswegen ist es sinnvoll, das Konzilsdokument zur Religionsfreiheit
– Dignitatis Humanae – neu zu lesen. Dort heißt es: Der Mensch hat das Recht auf Religionsfreiheit
(DH 2). Und es wird präzisiert: „Dieses Recht der menschlichen Person auf religiöse
Freiheit muss in der rechtlichen Ordnung der Gesellschaft so anerkannt werden, dass
es zum bürgerlichen Recht wird“ (DH 2). Die Religionsfreiheit gibt es auf
zweierlei Weise: eine Freiheit „von etwas“ und eine Freiheit „zu etwas“. Das Konzil
betont, dass in Sachen Religion niemand gezwungen werden darf, gegen das eigene Gewissen
zu handeln. Trotzdem darf die Religionsfreiheit nicht auf den privaten Bereich beschränkt
werden: Der Mensch ist ein soziales Wesen. Daraus folgt, dass er seinen Glauben auch
äußerlich und gemeinsam mit anderen ausdrücken darf (DH 3). Dazu gehört
auch das Lehren und öffentliche Bezeugen des eigenen Glaubens, etc. Heute muss die
Kirche all diejenigen Situationen herausfordern, in denen diese Rechte verletzt werden.