2011-02-09 16:47:23

D/Türkei: „Bestürzt“ über Urteil zu Mor Gabriel


Mit „Bestürzung“ haben die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland das Urteil gegen das Kloster Mor Gabriel aufgenommen. Mit dem Urteil des Kassationsgerichtshofes in Ankara seien Eigentumsrechte des Klosters annulliert worden. Damit wurden dem Staat große Teile des klösterlichen Grundbesitzes übertragen. Das schreiben die Kirchenvertreter in einer gemeinsamen Pressemeldung von diesem Mittwoch. „Nach unserer Auffassung ignoriert der Kassationsgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung, dass das Kloster seinen Grundbesitz durch gültige Urkunden legitimieren kann, die noch von der Vorinstanz als Eigentumsnachweise anerkannt worden waren“, heißt es darin weiter. Man begrüße die Absicht des Klosters, Einspruch gegen das Urteil zu erheben. „Wir erwarten von der türkischen Regierung eine Lösung, die den rechtsstaatlichen Standards entspricht, die von allen Kandidaten für einen Beitritt zur Europäischen Union erfüllt werden müssen“, so die Kirchenvertreter weiter. In der Erklärung bitten sie die deutsche Bundesregierung, bei der türkischen Regierung stärker Religionsfreiheit für Kirchen und Christen in dem Land anzumahnen.

(pm 09.02.2011 pr)







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