Mit „Bestürzung“ haben die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen
Kirche in Deutschland das Urteil gegen das Kloster Mor Gabriel aufgenommen. Mit dem
Urteil des Kassationsgerichtshofes in Ankara seien Eigentumsrechte des Klosters annulliert
worden. Damit wurden dem Staat große Teile des klösterlichen Grundbesitzes übertragen.
Das schreiben die Kirchenvertreter in einer gemeinsamen Pressemeldung von diesem Mittwoch.
„Nach unserer Auffassung ignoriert der Kassationsgerichtshof in seiner jüngsten Entscheidung,
dass das Kloster seinen Grundbesitz durch gültige Urkunden legitimieren kann, die
noch von der Vorinstanz als Eigentumsnachweise anerkannt worden waren“, heißt es darin
weiter. Man begrüße die Absicht des Klosters, Einspruch gegen das Urteil zu erheben.
„Wir erwarten von der türkischen Regierung eine Lösung, die den rechtsstaatlichen
Standards entspricht, die von allen Kandidaten für einen Beitritt zur Europäischen
Union erfüllt werden müssen“, so die Kirchenvertreter weiter. In der Erklärung bitten
sie die deutsche Bundesregierung, bei der türkischen Regierung stärker Religionsfreiheit
für Kirchen und Christen in dem Land anzumahnen.