Russland/Ukraine: Priester dürfen bei Wahlen antreten
Russisch-orthodoxe Geistliche dürfen künftig in Ausnahmefällen offiziell für politische
Ämter kandidieren. Das beschloss eine Bischofssynode am Donnerstag in Moskau. Eine
Kandidatur soll dann erlaubt sein, wenn sie zur Verteidigung gegen „schismatische
oder andersgläubige Kräfte“ notwendig sei. Eine Parteimitgliedschaft bleibt aber unzulässig.
Der Außenamtsleiter des Moskauer Patriarchates, Metropolit Hilarion, erklärte im Vorfeld
der Synode, der Einzug von orthodoxen Geistlichen in Parlamente sei besonders in der
Ukraine sinnvoll. Dadurch könne eine Beschädigung der Kirche durch schismatische Gruppen
abgewendet werden. Mit der Kirche des Moskauer Patriarchats konkurrieren in der Ukraine
zwei von Russland unabhängige orthodoxe Kirchen. Im vergangenen Jahr kam es dort erstmals
seit mehr als zehn Jahren wieder zu handfesten Konflikten zwischen Moskau und dem
von der Weltorthodoxie nicht anerkannten Kiewer Patriarchat um Kirchengebäude. Im
Gegensatz zur orthodoxen Kirche verbieten die römisch-katholische und griechisch-katholische
Kirche, dass Geistliche politische Ämter übernehmen.